Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Physiotherapie Scholle – Marius Scholten

Stand: September 2026

  1. Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Behandlungsverträge zwischen

Physiotherapie Scholle – Inh. Marius Scholten Kaiserstraße 101 58300 Wetter (Ruhr)

– nachfolgend „Praxis“ oder „Behandelnder“ genannt –

und den Patientinnen und Patienten der Praxis.

Sie gelten insbesondere für physiotherapeutische Behandlungen aufgrund ärztlicher oder zahnärztlicher Verordnung, Privat- und Selbstzahlerleistungen sowie für Behandlungen im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie.

1.2 Gesetzliche Vorschriften

Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften über den Behandlungsvertrag gemäß §§ 630a ff. BGB, bleiben unberührt.

Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten gelten zusätzlich die jeweils einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Heilmittelversorgung.

  1. Zustandekommen des Behandlungsvertrages

2.1 Vertragsschluss

Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn ein Behandlungstermin vereinbart und von der Praxis angenommen wird oder eine Behandlung tatsächlich begonnen wird.

Die Terminvereinbarung kann insbesondere persönlich, telefonisch, schriftlich oder über ein von der Praxis angebotenes Online-Terminbuchungssystem erfolgen.

2.2 Minderjährige

Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten wird der Behandlungsvertrag grundsätzlich mit den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern geschlossen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen keine abweichende Beurteilung zulassen.

  1. Physiotherapeutische Behandlung

3.1 Behandlung auf Grundlage einer Verordnung

Bei Behandlungen aufgrund einer ärztlichen oder zahnärztlichen Heilmittelverordnung erfolgt die Therapie im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben.

Patientinnen und Patienten werden gebeten, eine erforderliche Verordnung spätestens zum ersten Behandlungstermin vorzulegen.

3.2 Verantwortung für Angaben

Patientinnen und Patienten sind verpflichtet, der Praxis alle für die Behandlung wesentlichen Informationen mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere relevante Vorerkrankungen, bestehende Beschwerden, aktuelle medizinische Behandlungen sowie sonstige Umstände, die für eine sichere physiotherapeutische Behandlung von Bedeutung sein können.

  1. Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie

4.1 Behandlung ohne ärztliche Verordnung

Soweit die Behandlung durch einen entsprechend berechtigten Behandler im Rahmen einer gültigen sektoralen Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie erfolgt, kann eine Untersuchung und physiotherapeutische Behandlung grundsätzlich auch ohne vorherige ärztliche Verordnung durchgeführt werden.

Die heilkundliche Tätigkeit ist dabei auf den durch die jeweilige Heilpraktikererlaubnis vorgegebenen Bereich der Physiotherapie beschränkt.

4.2 Physiotherapeutische Befunderhebung

Vor Beginn der Behandlung erfolgt, soweit erforderlich, eine physiotherapeutische Anamnese und Befunderhebung.

Auf deren Grundlage wird beurteilt, ob eine Behandlung im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis aus physiotherapeutischer Sicht durchgeführt werden kann.

4.3 Grenzen der Behandlung

Ergeben sich aus der Anamnese oder Befunderhebung Hinweise darauf, dass eine weitergehende ärztliche Diagnostik oder Behandlung erforderlich sein könnte oder dass die Beschwerden außerhalb des zulässigen Tätigkeitsbereichs liegen, kann die physiotherapeutische Behandlung abgelehnt, unterbrochen oder beendet werden.

In diesem Fall kann der Patientin oder dem Patienten empfohlen werden, eine Ärztin, einen Arzt oder eine andere geeignete medizinische Stelle aufzusuchen.

4.4 Keine Erfolgsgarantie

Ein bestimmter Behandlungserfolg kann nicht zugesichert werden. Art, Umfang und Dauer der Behandlung richten sich insbesondere nach dem individuellen Befund, dem Behandlungsverlauf und den anerkannten fachlichen Standards.

  1. Termine und Terminabsagen

5.1 Verbindlichkeit vereinbarter Termine

Die Praxis arbeitet grundsätzlich nach einem Bestellsystem. Vereinbarte Behandlungstermine werden individuell für die jeweilige Patientin bzw. den jeweiligen Patienten reserviert.

Termine sind daher für beide Seiten verbindlich.

5.2 Absage eines Termins

Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, soll dieser möglichst frühzeitig abgesagt werden.

Eine kostenfreie Absage ist grundsätzlich bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

Die Absage kann über die von der Praxis hierfür angebotenen Kommunikationswege erfolgen.

5.3 Kurzfristige Absage oder Nichterscheinen

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen kann die Praxis einen Anspruch auf Ersatz des hierdurch tatsächlich entstandenen Vergütungsausfalls geltend machen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Dem Patienten bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Praxis kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Vergütungsausfall entstanden ist.

Die gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.

5.4 Von der Praxis abgesagte Termine

Muss ein Termin aus Gründen abgesagt werden, die im Verantwortungsbereich der Praxis liegen, entstehen der Patientin bzw. dem Patienten hierfür selbstverständlich keine Behandlungskosten.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Gesetzlich Versicherte

Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten erfolgt die Abrechnung verordneter und von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommener physiotherapeutischer Leistungen grundsätzlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.

Gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen sind von den Patientinnen und Patienten zu leisten, sofern keine gültige Befreiung von der Zuzahlungspflicht vorliegt.

6.2 Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler

Bei Privatpatientinnen und Privatpatienten sowie Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern richtet sich die Vergütung nach der vor Behandlungsbeginn vereinbarten bzw. bekannt gegebenen Vergütung.

Der Behandlungsvertrag besteht zwischen der Praxis und der Patientin bzw. dem Patienten unabhängig davon, in welcher Höhe eine private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder sonstige Kostenträger die Behandlungskosten erstattet.

Die Patientin bzw. der Patient bleibt daher grundsätzlich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit kein anderer Kostenträger unmittelbar zahlungspflichtig ist.

6.3 Sektorale Heilpraktikerleistungen

Leistungen im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie werden grundsätzlich als Privat- bzw. Selbstzahlerleistungen abgerechnet, sofern keine anderweitige Kostenübernahme vereinbart wurde.

Ob und in welcher Höhe eine private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle diese Kosten übernimmt, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungs- bzw. Tarifvertrag.

Eine Erstattung durch einen Kostenträger kann von der Praxis nicht garantiert werden.

6.4 Fälligkeit

Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Mitwirkungspflichten der Patientinnen und Patienten

7.1 Gesundheitsbezogene Angaben

Für eine sichere und fachgerechte Behandlung sind vollständige und zutreffende Angaben über den Gesundheitszustand erforderlich.

Patientinnen und Patienten sollen die behandelnde Person insbesondere über relevante Erkrankungen, Operationen, Schwangerschaften, Medikamente, Allergien, Implantate oder andere für die Behandlung bedeutsame Umstände informieren.

7.2 Veränderungen des Gesundheitszustandes

Wesentliche Veränderungen des Gesundheitszustandes, die während einer laufenden Behandlungsserie auftreten, sollen der behandelnden Person möglichst vor der nächsten Behandlung mitgeteilt werden.

7.3 Eigenverantwortung

Von der Praxis empfohlene Eigenübungen oder Verhaltensmaßnahmen dienen der Unterstützung der Behandlung. Die Durchführung erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich entsprechend der therapeutischen Anleitung.

Bei Schmerzen, ungewöhnlichen Beschwerden oder Unsicherheiten sollte die Übung unterbrochen und Rücksprache mit der behandelnden Person gehalten werden.

  1. Aufklärung und Einwilligung

8.1 Aufklärung

Vor medizinisch erforderlichen Behandlungsmaßnahmen erfolgt eine Aufklärung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Die Patientin bzw. der Patient hat die Möglichkeit, Fragen zur vorgesehenen Behandlung zu stellen.

8.2 Einwilligung

Behandlungsmaßnahmen werden nur mit der erforderlichen Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten beziehungsweise der hierzu berechtigten Person durchgeführt.

Eine erteilte Einwilligung kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

  1. Dokumentation und Patientenakte

Die Praxis dokumentiert die Behandlung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Patientinnen und Patienten haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte.

Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und datenschutzrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung der Praxis.

  1. Kommunikation

Soweit Patientinnen und Patienten der Praxis Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder andere Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, können diese insbesondere zur Terminorganisation und für behandlungsbezogene organisatorische Kommunikation verwendet werden, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder erforderliche Einwilligung besteht.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten ergänzend die Angaben in der Datenschutzerklärung.

  1. Behandlungserfolg

Physiotherapeutische und heilkundliche Behandlungen sind individuelle medizinische Leistungen.

Ein bestimmter Heilungs-, Linderungs- oder Behandlungserfolg wird nicht geschuldet und kann nicht garantiert werden.

Die Behandlung erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden allgemein anerkannten fachlichen Standards, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen oder zulässigerweise vereinbart ist.

  1. Haftung

Für die Haftung der Praxis und der für sie tätigen Personen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Gesetzliche Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere Ansprüche aufgrund von Behandlungs-, Aufklärungs- oder sonstigen Pflichtverletzungen, werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen oder unzulässig beschränkt.

  1. Beendigung der Behandlung

14.1 Beendigung durch Patientinnen und Patienten

Patientinnen und Patienten können eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beenden.

Bereits erbrachte und vergütungspflichtige Leistungen bleiben hiervon unberührt.

14.2 Beendigung durch die Praxis

Die Praxis kann eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere dann ablehnen oder beenden, wenn eine fachgerechte oder sichere Behandlung nicht gewährleistet werden kann oder das erforderliche Vertrauensverhältnis erheblich beeinträchtigt ist.

Eine medizinisch erforderliche Versorgungssituation wird hierbei angemessen berücksichtigt.

  1. Streitbeilegung

Soweit für die Praxis gesetzliche Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bestehen, werden die hierzu erforderlichen Angaben gesondert im Impressum bzw. auf der Website bereitgestellt.

  1. Schlussbestimmungen

16.1 Vorrang gesetzlicher Vorschriften

Soweit einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesetzlichen Vorschriften widersprechen sollten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

16.2 Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen der Praxis und der Patientin bzw. dem Patienten haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

16.3 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

Physiotherapie Scholle – Inh. Marius Scholten Kaiserstraße 101 58300 Wetter (Ruhr)

Stand: September 2026